| (erschienen am 28.04.2006 – Auszug) |
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| Fiskus profitiert von Denkmalförderung Gutachter: Wirtschaftlicher Impuls ist elfmal stärker als die Steuersubvention |
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| Berlin – Deutschland profitiert von der steuerlichen Förderung von Investitionen in Baudenkmäler. "Der wirtschaftliche Impuls ist elfmal stärker als die Steuersubvention", sagte Walter Rasch, Vorstandschef des Bundesverbands Freier Wohnungsunternehmen (BFW), bei der Präsentation eines Gutachtens der Universität Hamburg. Der BFW fordert, die Förderung des Denkmalschutzes zu wahren und nicht durch neue steuerpolitische Regelungen ins Leere laufen zu lassen. Ein Stück Deuschland ginge unwiderruflich verloren, wenn es für den denkmalpflegerischen Mehraufwand keinen Ausgleich mehr gäbe und die Baudenkmäler infolge ausbleibender Investitionen verfallen würden. "Die Paragraphen, nach denen erhöhte Abschreibungen bei Investitionen in die rund 880 000 Denkmäler gewährt werde (7h/i und 10fEstG), dürfen nicht angetastet oder in ihrer Wirkung unterlaufen werden", betonte Rasch. Aus Sicht des Fiskus sind die denkmalbezogenen Steuervergünstigungen gar von Vorteil: Den jährlichen Einnahmeausfällen von 119 Mio. Euro ständen mindestens 260 Mio. Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen gegenüber, rechnet Frank Kammerer vor, Vorsitzender des BFW-Arbeitskreises Denkmalschutz, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Das Steuerplus werde ausgelöst durch den 1,3 Mrd. Euro starken "Einkommensimpuls", der von den Bauleistungen ausgeht. Die Förderung von Investitionen in Baudenkmäler, die 5,1 Prozent aller Bauten in Deutschland ausmachen, hält der BFW auch mit Blick auf die regionale Wirtschaft für unverzichtbar. "Bauliche und bürokratische Hürden bei Denkmalinvestitionen sind ein Rendite-Killer, der ohne steuerliche Förderung zum Erliegen des Denkmalschutzes führen würde. Betroffen wäre die regionale Bauwirtschaft, die einen Großteil der Arbeiten ausführt", betont Kammerer. Denkmalschutz sei ein Hebel für die Stadtentwicklung, der nur funktioniere, wenn der denkmalpflegerische Mehraufwand ausgeglichen wird und sich die Investitionen im Wettbewerb mit anderen Anlageformen lohnen. Gefahr droht dem baulichen Kulturerbe laut Kammerer bei einer pauschalen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen über eine Verschärfung des Paragraphen 23 EStG. |
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