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Immobilienverband Deutschland IVD
AIZ Das Immobilienmagazin Ausgabe 2/2007 – Auszug
   
     
Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer
 
§ 7i EStG – "Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen" (Auszug)
Bei einem im Inland gelegenen Gebäude, das nach den jeweiligen
landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der Steuerpflichtige
abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden
sieben Jahren jeweils bis zu 9 vom Hundert und in den folgenden vier Jahren
jeweils bis zu 7 vom Hundert der Herstellungskosten für Baumaßnahmen,
die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu
seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Eine sinnvolle Nutzung ist
nur anzunehmen, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung
der schützenswerten Substanz des Gebäudes auf die Dauer gewährleistet ist (...)
Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen im Jahr des Abschlusses der
Baumaßnahme und in den folgenden elf Jahren auch für Anschaffungskosten in
Anspruch nehmen, die auf Baumaßnahmen im Sinne der Sätze 1 bis 4 entfallen,
soweit diese nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen
Erwerbsvertrags oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind.
Die Baumaßnahmen müssen in Abstimmung mit der in Absatz 2 bezeichneten Stelle
durchgeführt worden sein. Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch
genommen werden, soweit die Herstellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch
Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind.
 
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