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Immobilienverband Deutschland IVD
AIZ Das Immobilienmagazin Ausgabe 2/2007 – Auszug
   
     
Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer
 
Denkmalgeschützte Immobilien gehören zu den letzten
"Oasen" für Steuersparer: Vermieter können im Jahr der
Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils neun
Prozent der begünstigten Anschaffungs- und Herstellungskosten
abschreiben und in den darauf folgenden vier Jahren jeweils
sieben Prozent. [Lesen Sie mehr . . .]



Erst kaufen – dann sanieren
Die wichtigste Regel: Wer ein zu sanierendes Baudenkmal er-
wirbt, muss zuerst den Kaufvertrag abschließen, erst danach
dürfen die Baumaßnahmen durchgeführt werden.
[Lesen Sie mehr . . .]



Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung sollte vor Beginn
der Sanierung vorliegen. [Lesen Sie mehr . . .]
  § 7i EStG – "Erhöhte Absetzungen bei
Baudenkmalen"
(Auszug) [Lesen Sie mehr . . .]


Eintragung auf der Lohnsteuerkarte
Wenn steuerliche Verluste aus der Denkmalschutz-Abschrei-
bung zu erwarten sind, dann kann man diese auf der Lohn-
steuerkarte eintragen lassen und bewirkt damit eine Reduktion
der laufenden Steuerbelastung. [Lesen Sie mehr . . .]


Fiskus profitiert von Denkmalförderung
Ein 2006 vorgelegtes Gutachten, das am Lehrstuhl für Wirt-
schaftspolitik der Universität Hamburg erstellt wurde, ergab,
dass die erhöhten Abschreibungen für Denkmalinvestitionen
zu jährlichen Steuerausfällen von nur 119 Millionen Euro
führen. Die denkmalbezogene Steuerförderung löst dagegen
einen Einkommensimpuls von 1,3 Milliarden Euro aus,
wovon etwa 650 Millionen Euro auf das Bauhandwerk ent-
fallen. [Lesen Sie mehr . . .]
 
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