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| Immobilienverband Deutschland IVD |
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| Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer | |||
| Denkmalgeschützte Immobilien gehören zu den letzten "Oasen" für Steuersparer: Vermieter können im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils neun Prozent der begünstigten Anschaffungs- und Herstellungskosten abschreiben und in den darauf folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent. [Lesen Sie mehr . . .] Erst kaufen – dann sanieren Die wichtigste Regel: Wer ein zu sanierendes Baudenkmal er- wirbt, muss zuerst den Kaufvertrag abschließen, erst danach dürfen die Baumaßnahmen durchgeführt werden. [Lesen Sie mehr . . .] Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung sollte vor Beginn der Sanierung vorliegen. [Lesen Sie mehr . . .] |
§ 7i EStG – "Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen" (Auszug) [Lesen Sie mehr . . .] Eintragung auf der Lohnsteuerkarte Wenn steuerliche Verluste aus der Denkmalschutz-Abschrei- bung zu erwarten sind, dann kann man diese auf der Lohn- steuerkarte eintragen lassen und bewirkt damit eine Reduktion der laufenden Steuerbelastung. [Lesen Sie mehr . . .] Fiskus profitiert von Denkmalförderung Ein 2006 vorgelegtes Gutachten, das am Lehrstuhl für Wirt- schaftspolitik der Universität Hamburg erstellt wurde, ergab, dass die erhöhten Abschreibungen für Denkmalinvestitionen zu jährlichen Steuerausfällen von nur 119 Millionen Euro führen. Die denkmalbezogene Steuerförderung löst dagegen einen Einkommensimpuls von 1,3 Milliarden Euro aus, wovon etwa 650 Millionen Euro auf das Bauhandwerk ent- fallen. [Lesen Sie mehr . . .] |
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