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Immobilienverband Deutschland IVD
AIZ Das Immobilienmagazin Ausgabe 2/2007 – Auszug
   
     
Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer
 

Erst kaufen – dann sanieren.
Die wichtigste Regel: Wer ein zu sanierendes Baudenkmal erwirbt,
muss zuerst den Kaufvertrag abschließen, erst danach dürfen die
Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Diese Reihenfolge ist streng zu beachten, um in voller Höhe von den
Steuervorteilen profitieren zu können. Wer ein bereits saniertes Gebäude
kauft, kommt auch dann nicht in den Genuss der erhöhten Abschreibung,
wenn es sich um ein Baudenkmal handelt. Er kann dann nur die lineare
Abschreibung in Höhe von zwei Prozent vornehmen. Wer ein Gebäude erwirbt,
bei dem mit der Sanierung bereits vor dem Kauf begonnen wurde, der kann
anteilig nur noch diejenigen Sanierungskosten erhöht abschreiben, die nach
dem Abschluss des Kaufvertrages anfallen.

 
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