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Immobilienverband Deutschland IVD
AIZ Das Immobilienmagazin Ausgabe 2/2007 – Auszug
   
     
Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer
 
Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.
Wenn steuerliche Verluste aus der Denkmalschutz-Abschreibung
zu erwarten sind, dann kann man diese auf der Lohsteuerkarte eintragen
lassen und bewirkt damit eine Reduktion der laufenden Steuerbelastung.
Der Vorteil: Man muss nicht erst warten, bis man die Steuererklärung abgibt.
Die Eintragung ist jedoch erst ab dem Kalenderjahr möglich, das nach der
Anschaffung bzw. Fertigstellung des Gebäudes beginnt.
Beispiel: Im März 2006 wurde eine zu modernisierende, denkmalgeschützte
Eigentumswohnung gekauft. Die Modernisierung wurde im Dezember 2006
fertig gestellt und – dies ist entscheidend – in diesem Jahr erfolgte auch
noch der Lastenwechsel. Ein Eintrag der voraussichtlichen steuerlichen
Verluste auf der Lohnsteuerkarte ist ab dem Jahr 2007 möglich.
Falls der Lastenwechsel erst im Januar 2007 erfolgt wäre, wäre die
Eintragung erst ab 2008 möglich.
 
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