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| Immobilienverband Deutschland IVD |
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| Denkmalschutz – eine der letzten Steueroasen von Frank Kammerer | |||
| Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Wenn steuerliche Verluste aus der Denkmalschutz-Abschreibung zu erwarten sind, dann kann man diese auf der Lohsteuerkarte eintragen lassen und bewirkt damit eine Reduktion der laufenden Steuerbelastung. Der Vorteil: Man muss nicht erst warten, bis man die Steuererklärung abgibt. Die Eintragung ist jedoch erst ab dem Kalenderjahr möglich, das nach der Anschaffung bzw. Fertigstellung des Gebäudes beginnt. Beispiel: Im März 2006 wurde eine zu modernisierende, denkmalgeschützte Eigentumswohnung gekauft. Die Modernisierung wurde im Dezember 2006 fertig gestellt und – dies ist entscheidend – in diesem Jahr erfolgte auch noch der Lastenwechsel. Ein Eintrag der voraussichtlichen steuerlichen Verluste auf der Lohnsteuerkarte ist ab dem Jahr 2007 möglich. Falls der Lastenwechsel erst im Januar 2007 erfolgt wäre, wäre die Eintragung erst ab 2008 möglich. |
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